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Allgemeine Vermietbedingungen Amrumer Fahrradcenter

I. Das Fahrrad und seine Benutzung

1. Der Mieter erkennt durch die Übernahme des vermieteten Fahrrades an, dass es sich mitsamt Zubehör in einem verkehrssicheren, fahrbereitem und sauberen Zustand befindet.

2. Der Mieter darf das Fahrrad nur in verkehrsüblicher Weise unter Beachtung der gesetztlichen Vorschriften, insbesondere der Strassenverkehrsordnung, benutzen. Er darf es nicht abseits befestigter Wege und zu keinem anderen als dem bestimmungsgemäßen Gebrauch benutzen.

3. Das Fahrrad darf nur vom Mieter gefahren werden.

4. Das Fahrrad darf ohne schriftliche Einwilligung des Vermieters nicht zu Testzwecken, im gewerblichen Verkehr, für eine Fahrt ins Ausland oder zu rechtswidrigen Zwecken bzw. Rennveranstaltungen verwendet werden.

II. Pflichten des Mieters

1. Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrrad pfleglich und unter Beachtung der technischen Regeln zu behandeln und nur an einem sicheren Ort im verschlossenen Zustand abzustellen.

2. Der Mieter verpflichtet sich, während der Mietzeit auftretende Mängel bei Wiedergabe des Fahrrades dem Vermieter mitzuteilen.

III. Reparatur

1. Wird eine Reparatur notwendig, so trägt der Vermieter die Kosten, wenn ihre Ursache weder auf unsachgemäße Behandlung durch den Mieter noch auf dessen Verschulden beruht. Für letztere Umstände ist der Mieter verantwortlich.

2. Einen Plattfuß reparieren wir zum Selbstkostenpreis.Vorderrad EUR 4.- / Hinterrad EUR 6.-

IV. Unfall / Diebstahl

Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter unverzüglich zu benachrichtigen, wenn das Fahrrad in einen Unfall verwickelt wurde oder durch Diebstahl abhandengekommen ist. Bei einem Unfall hat der Mieter dem Vermieter einen ausführlichen Bericht unter Vorlage einer Skizze vorzulegen. Der Bericht über den Unfall muß insbesondere Namen und Anschrift der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen etwaig beteiligter Fahrzeuge enthalten.

V. Haftung

1. Der Vermieter haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit

2. Der Mieter hat das Fahrrad in demselben Zustzand zurückzugeben, in dem er es übernommen hat.

3. Der Mieter haftet für schuldhafte Beschädigung des Fahrrades und für die Verletzung seiner vertraglichen Pflichten. Er hat dann auch die Schadennebenkosten zu ersetzen.

4. Soweit ein dritter dem Vermieter die Schäden ersetzt, wird der Mieter von seiner Ersatzpflicht frei.

VI. Rückgabe des Fahrrades

1. Der Mieter hat das Fahrrad spätestens am Ende der vereinbarten Mietzeit dem Vermieter am vereinbarten Ort zurückzugeben und zwar während der Geschäftszeit des Vermieters. Die Rückgabe ausserhalb der Geschäftszeit erfolgt auf Risiko des Mieters.

2. Eine Verlängerung der Mietzeit bedarf der Einwilligung des Vermieters vor Ablauf der Mietzeit.

3. Wird das Fahrrad nicht rechtzeitig zurückgegeben, hat der Mieter dem Vermieter für jeden angefangenen Tag den Tagesmietsatz zu zahlen und gegebenenfalls einen darüber hinausgehenden Schaden zu ersetzen.

4. Der Vermieter ist berechtigt, innerhalb von 24 Stunden nach Rückgabe des Fahrrades auftretende Mängel, für die der Mieter haftbar ist, ihm gegenüber zu beanstanden.

VII. Abschließendes

1. Weitere Nebenabreden sind nicht geschlossen worden; Änderungen und Ergänzugen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Sie gilt auch für diese Schiftformklausel.

2. Sollten einzelne der Vertragsbestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

3. Für alle Rechtssteitigkeiten gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, Gerichtsstand ist Niebüll.

 

VIII. Hinweise für Internet-Vorbestellungen.

1. Der Mietvertrag kommt erst nach Abschluss aller Zahlungen -vor Ort (Norddorf, Amrum)- zustande.

2. Bei dieser Vorbestellung handelt es sich um ein Angebot des Vermieters, aus dem sich keinerlei rechtliche Verpflichtungen ergeben.

3. Genannte Preise sind als Richtwerte zu verstehen. Änderungen (sofern vorhanden) vorbehalten.

4. Sollten die vorbestellen Räder nicht verfügbar sein, behält sich der Vermieter vor, dem Mieter Alternativen zu unterbreiten.